BVerwG, Urteil vom 09.02.2017 - 4 C 4.16
In einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ermöglicht § 12a Abs. 3 Satz 1 BauGB nicht die (textliche) Festsetzung, dass nur Vorhaben zulässig sind, die innerhalb der im Durchführungsvertrag vereinbarten Frist fertiggestellt werden.*)
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