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IBRRS 2017, 0621; IMRRS 2017, 0237; IVRRS 2017, 0085
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Verklagte Limited wird gelöscht: Rechtsfolge?

BGH, Beschluss vom 19.01.2017 - VII ZR 112/14

1. Wird eine in Deutschland verklagte Limited nach Rechtshängigkeit im Gründungsstaat England gelöscht und verliert sie hierdurch nach englischem Recht ihre Rechtsfähigkeit, ist sie - vorbehaltlich einer Weiterführung als Rest-, Spalt- oder Liquidationsgesellschaft oder als Einzelunternehmer - nicht mehr partei- oder prozessfähig.*)

2. Der Rechtsstreit ist entsprechend Anwendung von §§ 239, 241 ZPO unterbrochen, sofern die Wiedereintragung der Limited betrieben wird oder betrieben werden kann.*)

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