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Auslegung eines Prozessvergleichs über die "Kosten des Rechtsstreits"
BGH, Beschluss vom 14.02.2017 - VI ZB 24/16
Zur Auslegung eines Prozessvergleichs über die "Kosten des Rechtsstreits" bei bereits vorliegender rechtskräftiger Entscheidung über die Kosten der Rechtsmittelzüge.*)