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IBRRS 2016, 3217; IMRRS 2016, 1922; IVRRS 2016, 0172
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Wann fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage?

BGH, Urteil vom 21.10.2016 - V ZR 230/15

Erhebt der Schuldner während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens eine Vollstreckungsabwehrklage, die er auf die Verjährung eines Teils der Grundschuldzinsen stützt, kann das Rechtsschutzbedürfnis ausnahmsweise zu verneinen sein. Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient.*)

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Dokument öffnen IVR 2017, 12