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IBRRS 2017, 1095; IMRRS 2017, 0447
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Treuwidrige Abbuchungen stehen Auszahlung nicht entgegen!

BGH, Beschluss vom 16.02.2017 - V ZB 181/15

Der Auszahlung des auf einem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreises an den Verkäufer steht nicht entgegen, dass der beurkundende Notar treuwidrige Abbuchungen von diesem Konto veranlasst und später den Fehlbestand durch eine ebenfalls treuwidrige Überweisung von einem anderen auf seinen Namen lautenden Notaranderkonto ausgeglichen hat.*)

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