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IBRRS 2017, 1708; IMRRS 2017, 0707
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Rechtsanwalt darf auf Rechtsmittelbelehrung vertrauen!

BGH, Beschluss vom 09.03.2017 - V ZB 18/16

Der Rechtsanwalt unterliegt in aller Regel einem unverschuldeten Rechtsirrtum, wenn er die Berufung in einer Wohnungseigentumssache aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung nicht bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zuständigen Berufungsgericht, sondern bei dem für allgemeine Zivilsachen zuständigen Berufungsgericht einlegt.*)

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