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IBRRS 2017, 1683; IMRRS 2017, 0698; IVRRS 2017, 0265
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Beschwerdebegründung angekündigt: Gericht muss warten oder Frist setzen!

BGH, Beschluss vom 02.03.2017 - V ZB 138/16

Wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seiner Beschwerde vorbehalten hat, muss das Gericht mit einer der Beschwerde nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit warten, sofern es für die Begründung keine Frist gesetzt hat.*)

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