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Wohnung ersteigert: Instandhaltungsrücklage wirkt nicht steuermindernd!
BFH, Urteil vom 02.03.2016 - II R 29/15
Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.