Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 1614; IMRRS 2017, 0647
IconAlle Sachgebiete
Fast alle Angaben fehlen: Jahresabrechnung unwirksam!

AG Schwerin, Beschluss vom 15.07.2016 - 14 C 436/15 WEG

1. Der Beschluss über eine Jahresabrechnung, der Anfangs- und Endsaldo sowie Angaben zu den Zuflüssen und den saldierten Ausgaben der Gemeinschaft, zu den Kontoständen, also der Anfangs- und der Endkontostand des geführten Kontos, und eine Vermögensübersicht, aus der sich Forderungen und Verbindlichkeiten der Gemeinschaft zum Jahresende ergeben (Status), fehlen, ist für ungültig zu erklären.

2. Eine Regelung in der Teilungserklärung, wonach dem Verwaltungsbeirat die Genehmigung der Gesamtabrechnung übertragen wird, ist unwirksam, wenn eine Fristenregelung in dieser Regelung die Möglichkeit eröffnet, die Fiktion der Abrechnungsgenehmigung zu schaffen, ohne dass die Eigentümerversammlung oder der Verwaltungsbeirat oder sonst wer die Abrechnung prüfen konnte.

Dokument öffnen Volltext