AG Neukölln, Urteil vom 19.12.2016 - 10 C 391/16
1. Ein Mieter muss den Austausch eines Plattenherdes gegen einen Herd mit Cerankochfeld dulden, weil dies eine Modernisierungsmaßnahme ist, die den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht.
2. Die Angst vor einer Mieterhöhung rechtfertigt keine Ablehnung von Modernisierungsmaßnahmen.
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