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IBRRS 2017, 0956; IMRRS 2017, 0397; IVRRS 2017, 0156
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Nicht in Belege eingesehen: Klage unzulässig!

AG Lennestadt, Urteil vom 03.08.2016 - 3 C 107/16

1. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, Kopien der Belege nach Ende des Mietverhältnisses an den ausgezogenen Mieter zu übersenden.

2. Hatte der Mieter zu verschiedenen Terminen Gelegenheit zur persönlichen Belegeinsicht oder hätte eine bevollmächtigte Person benennen können, fehlt ihm für eine Klage das Rechtsschutzbedürfnis.

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Dokument öffnen IMR 2017, 1047 (nur online)