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IBRRS 2017, 1642; IMRRS 2017, 0665
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Wohngeld vergessen: Haftung des Verwalters!

AG Köln, Urteil vom 08.03.2016 - 215 C 146/15

Lässt der Verwalter Wohngeldansprüche gegen einen Eigentümer verjähren, weil er von dessen Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht, haftet er dem Verband auf Schadensersatz.

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