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IBRRS 2017, 0949; IMRRS 2017, 0395; IVRRS 2017, 0155
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Wertsteigerung absehbar: Zwangsversteigerung einstweilig einzustellen!

AG Dieburg, Beschluss vom 04.11.2016 - 30 K 11/15

Steht zu erwarten, dass eine bevorstehende Neuausweisung von Bauland zur erheblichen Wertsteigerung eines Grundstücks führt, ist die Zwangsversteigerung einstweilig einzustellen.

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