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IBRRS 2017, 0551; IMRRS 2017, 0211
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Welche Kündigungsschutzklausel-Verordnung ist anzuwenden?

AG Charlottenburg, Urteil vom 17.08.2016 - 227 C 18/16

Bei der Beurteilung der Frage, welche Kündigungsschutzklausel-Verordnung Anwendung findet, kommt es auf den Zeitpunkt der Kündigung an, nicht auf den Zeitpunkt der Veräußerung.

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