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OVG NRW: Bebauungsplan "Westmünsterland Gewerbepark A 31" ist unwirksam
Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 21.04.2015 den Bebauungsplan IKG 1 "Westmünsterland Gewerbepark A 31" des Zweckverbandes Münsterland Gewerbepark 31 für unwirksam erklärt. Er gab damit einem Antrag der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. statt. Sie befürchtet unter anderem, dass bei einer Umsetzung der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verwirklicht würden.
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