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VG Gießen: Schallschutzmauer aus Seecontainern rechtswidrig
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Das Verwaltungsgericht Gießen hat mangels Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen einem Anwohner aus Wetzlar-Dutenhofen im Eilverfahren Recht gegeben, der sich gegen eine nur etwa drei Meter vor seinem Grundstück aufgebaute Wand aus 24 Seecontainern gewendet hatte. Die Container türmten sich - in drei Reihen gestapelt - vor seinem Grundstück auf einer Höhe von zirka acht Metern auf (Beschluss vom 22.01.2014, Az.: 1 L 2716/13.GI, nicht rechtskräftig).
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