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VerfGH Bayern: Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten verfassungsgemäß
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 27.09.2013 eine Popularklage gegen die Änderung von drei Landschaftsschutzverordnungen (Würmtal, Kreuzlinger Forst, Westlicher Teil des Landkreises Starnberg) zur Ermöglichung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen abgewiesen. Der VerfGH konnte insbesondere keinen Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 118 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung feststellen (Az.: Vf. 15-VII-12).
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