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Pflichtverstöße bei der Beurkundung eines Wohnungskaufvertrages: Kostenberechnung aufgehoben
Wegen unrichtiger Sachbehandlung hat die für Kostensachen zuständige Zivilkammer 82 des Landgerichts die Kostenberechnung eines Notars für die Beurkundung eines Wohnungskaufvertrages aufgehoben. Der Notar habe bei der Beurkundung gegen seine rechtlichen Pflichten verstoßen. Dies führe zur Nichterhebung der im Verfahren geltend gemachten Kosten.
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