ARGE Baurecht: Neue Schwellenwerte für EU-Vergabe beachten!
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Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) erinnert daran, dass Aufträge nicht künstlich gestückelt werden dürfen, damit das Auftragsvolumen unterhalb des Schwellenwerts bleibt. Das ist zwar allgemein bekannt, wird aber oft arglos und manchmal sogar absichtlich falsch gemacht. Selbst wenn Kommunen einen Wunschpartner haben, sollten sie solche Tricks lieber gar nicht erst versuchen. Das kostet nur unnötig Zeit und Geld - und ist illegal, warnt die ARGE Baurecht.
(Quelle: ARGE Baurecht)