Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

ibr-online Blog: alle Sachgebiete

Kostenloses ProbeaboOK
Blog-Suche

 nur im Titel
Letzte Blog-Einträge von:
Dr.-Ing. Matthias Drittler (127)
Bauingenieur, baubetrieblicher Sachverständiger
Uwe Liebheit (1)
Vorsitzender Richter am OLG Hamm a. D., Lehrbeauftragter der FH Münster
Thomas Ryll (1)
Dr. Andreas Stammkötter (1)
RA und FA für Bau- und Architektenrecht
Architektenrecht
Dr. Burkhard Messerschmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Architektenrecht
Werner Seifert (1)
Architekt
Bauarbeitsrecht
Dr. Patrick Bruns (1)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bauarbeitsrecht
Michael Peter (1)
Rechtsanwalt
Bauträgerrecht
Dr. Achim Olrik Vogel (1)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Bauvertrag, Bausicherheiten, Bauinsolvenz, Bau-ARGE
Dr. Claus Schmitz (1)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Mängelrecht nach BGB und VOB/B
Dr. Friedhelm Weyer (48)
Vors. Richter am OLG a.D.
Öffentliches Baurecht
Dr. Stefan Pützenbacher (3)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sachverständigenrecht, selbständiges Beweisverfahren
Jürgen Ulrich
Vorsitzender Richter am Landgericht
Schiedswesen
Dr. Alfons Schulze-Hagen (3)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Verfahrensrecht
Hans Christian Schwenker (3)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Vergabe
Rudolf Weyand (1)
Leitender Regierungsdirektor
Versicherungsrecht
Dr. Florian Krause-Allenstein (1)
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
id Verlag direkt
Zeige Blog-Einträge 101 bis 120 von insgesamt 195



Online seit 2013

Verletzung der Prüf- und Hinweispflicht: Rechtsfolgen?
Von Dr. Friedhelm Weyer

In IBR 2013, 196 referiert Lailach unter der Überschrift "Verletzung der Prüf- und Hinweispflicht führt zu Schadensersatz-, nicht zu Mängelansprüchen!" einen Aufsatz von Peters in NZBau 2013, 129-132, dessen Titel "Der funktionale Mängelbegriff" lautet. Lailach meint, Peters komme unter Verweis auf den Begriff der Verschlechterung (nicht Mangelhaftigkeit) in § 645 BGB sowie die allgemein bei Nebenpflichtverletzungen geltenden schuldrechtlichen Regeln "zu bedenkenswerten Ergebnissen, die von der aktuellen Rechtsprechung zum 'funktionalen Mangelbegriff' (z.B. 'Blockheizkraftwerk' - BGH, IBR 2008, 77) abweichen." Die Überlegungen von Peters sind jedoch im Kern eher alt, weil von ihm schon öfter vorgetragen, und kaum noch bedenkenswert, weil er Kritik daran nach wie vor schlicht übergeht. Zudem hält der Aufsatz nicht, was sein Titel verspricht.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr... (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Wie wird der neue Preis der geänderten Leistung berechnet?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Der BGH nimmt Anlauf. In der ersten einer Reihe erwarteter Entscheidungen zur Preisfindung nach § 2 Abs. 5 VOB/B sagt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 14.03.2013 (VII ZR 142/12) dieses:
Gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Berechnung des neuen Preises im Wege einer Fortschreibung der dem Vertrag zugrunde liegenden Kalkulation des Auftragnehmers (und nicht anhand tatsächlicher oder üblicher Kosten) zu erfolgen hat, ist das Gericht daran gebunden. Die Ermittlung der Vergütung für eine geänderte Leistung erfolgt in diesem Fall in der Weise, dass - soweit wie möglich - an die Kostenelemente der Auftragskalkulation angeknüpft wird.
Soweit klar: Sind beide Seiten der gleichen Auffassung, besteht also kein Streit, gibt es - jedenfalls grundsätzlich - keinen von außen kommenden Regelungsbedarf.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr...

Zuschlagsverzögerung: Wie sind die Mehrkosten zu berechnen?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

In der kürzlich veröffentlichten Entscheidung des OLG Dresden vom 28.06.2012 (16 U 831/11) führt das Gericht für einen Fall "Zuschlagsverzögerung mit Bauzeitverschiebung in der Folge" plastisch aus, wie der Auftragnehmer die Mehrkosten aus Nachunternehmervergabe unter dem Recht des § 2 Abs. 5 VOB/B vorzutragen hat: Er müsse die während der tatsächlichen Bauausführung entstandenen Kosten einerseits und diejenigen (hypothetischen) Kosten andererseits, die ihm bei Einhaltung der ursprünglich geplanten Bauzeit entstanden wären, darlegen und nachweisen. Zur Darlegung der hypothetischen Kosten reiche es nicht aus, allein auf die dem Angebot zu Grunde gelegte Kalkulation für die Nachunternehmerleistung zu verweisen. Der Auftragnehmer müsse vielmehr beweisen können, dass er für die kalkulierten Preise über verbindliche Preiszusagen verfügt. Bei der Fortschreibung der ursprünglichen Preiskalkulation blieben auch die Vergabegewinne bzw. -verluste des Auftragnehmers grundsätzlich betragsmäßig erhalten. So werde sichergestellt, dass der Auftragnehmer über den Nachtrag weder einen nichtkalkulierten zusätzlichen Gewinn erzielt noch einen zusätzlichen Verlust erleidet.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr...

Behinderung in der Bauabwicklung: Baubetrieblicher Nachweis des Verzugs
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Behinderungen im Bauablauf wirken sich zumeist auf die Bauzeit aus. Bauzeit ist ein wesentlicher Kosten- und Preisfaktor. Verlängert sich die Bauzeit, kann's teurer werden. Das ist heute Allgemeingut, prominente Beispiele lassen grüßen.

Fällt die Ursache für eine Behinderung in den Risikobereich des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer unter Umständen Ersatzansprüche haben. Wird dafür die Entschädigungsregel des § 642 BGB in Betracht genommen, gilt dieses:
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr...

Online seit 2012

Rückwirkung der fingierten Zustellung des Beweissicherungsantrags
Von Dr. Friedhelm Weyer

In NZBau 2012, 669-673 beschäftigen sich Schlösser/Köbler recht breit mit dem BGH-Urteil vom 27.01.2011 (VII ZR 186/09, IBR 2011, 263). Darin (Rdn. 27 ff des Volltextes in ibr-online) hat der BGH bekanntlich entschieden, dass die Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs.1 Nr.7 BGB grundsätzlich die förmliche Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens voraussetzt, es nach § 189 ZPO aber auch ausreicht, wenn der Antragsgegner den Antrag lediglich aufgrund einer formlosen Übersendung durch das Gericht erhalten hat, ohne dass es auf den fehlenden Willen des Gerichts, eine förmliche Zustellung vorzunehmen, ankommt.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr...

Kündigung eines gekündigten Bauvertrags?
Von Dr. Friedhelm Weyer

In BauR 2012, 1662 ist kürzlich ein Urteil des OLG Düsseldorf vom 26.10.2010 (21 U 159/09) veröffentlicht worden, zu dem bereits ein Beitrag von Heiko Fuchs in IBR 2012, 193 zu lesen war. Wer bisher keinen Anlass hatte, den Volltext der Entscheidung in ibr-online.de zu studieren, nimmt erst jetzt geradezu ungläubig von der Begründung des OLG Düsseldorf Kenntnis. Geht doch das OLG ersichtlich davon aus, dass ein bereits nach § 8 Abs.1 VOB/B wirksam frei gekündigter Bauvertrag aufgrund nachträglicher Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs.7 Satz 3 VOB/B nochmals, nunmehr nach § 8 Abs.3 Nr.1 VOB/B mit der Konsequenz eines Vorschussanspruchs aus § 8 Abs.3 Nr.2 VOB/B gekündigt werden könne.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr...

Zuschlagsverzögerung: Die Vertragsschluss-Theorie lebt!
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann ein unterlegener Bieter mit §§ 102 ff. GWB den beabsichtigten Zuschlag an einen anderen Bieter überprüfen lassen. Nachprüfungsverfahren (§ 115 GWB) erfordern eine Verlängerung der Binde- und Zuschlagsfrist von oft mehreren Monaten. Der Geber des GWB als sozusagen Hüteinstanz über faire Wettbewerbsbedingungen hat es versäumt, auf dieses Problem abgestimmte Regelungen zu schaffen. Seit etwa einem Jahrzehnt bemühen sich die Gerichte darum, die Regelungslücke mit den Mitteln der Vertragsauslegung zu schließen. Zentrale Frage: Wie kann bei im (durch die Überprüfung der Vergabeentscheidung verzögerten) Zuschlagszeitpunkt die notwendige Anpassung der obsoleten Ausführungsfristen und die Anpassung der Vergütung im Vertrag untergebracht werden bei einem Vergabeverfahren, das kein Verhandeln und damit schlicht keine Änderung an den Bedingungen der Ausschreibung zulassen darf und grundsätzlich mit einem einfachen Zuschlag abschließen muss? Immer wieder kam die mit der Entscheidung OLG Hamm "Zuschlagsverzögerung, Stahlpreiserhöhung" (BauR 2007, 878) bekannt gewordene Vertragsschluss-Theorie mit ihrem bestechend wirkenden vertragsrechtlichen, aber auch vor dem Hintergrund der Besonderheiten einer öffentlichen Auftragsvergabe problematischen Lösungsansatz in den Fokus der Aufmerksamkeit. Die von vielen schon tot geglaubte Vertragsschluss-Theorie hat der Bundesgerichtshof in einer taufrischen Entscheidung wieder aufleben lassen (Urteil vom 06.09.2012 - VII ZR 193/10).
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr... (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

"Mischkalkulation" - Vergabestelle muss nachweisen
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Im öffentlichen Vergabeverfahren müssen die Angbote die geforderten Preise enthalten (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ein Angebot, in welchem der Bieter den Preis einer wesentlichen Position nicht angibt, ist bei der Prüfung und Wertung aus dem Vergabeverfahren auszuschließen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A). In der Aufmerksamkeit der Vergabestellen stehen heute insbesondere Angebote mit auffällig hohen und auffällig niedrigen Einheitspreisen. Wenn mindestens zwei Einheitspreise diese Auffälligkeit zeigen, der eine hoch und der andere niedrig ist, denken die Prüfer sofort an die spekulative Form der Mischkalkulation. Ein Angebot, bei dem der Bieter Teile von Einheitspreisen einzelner Leistungspositionen in einer "Mischkalkulation" auf andere Leistungspositionen umgelegt hat, ist grundsätzlich von der Wertung auszuschließen, denn es benennt nicht die geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A, so der BGH in "Mischkalkulation", BauR 2004, 1433; näher zur spekulativen Form der Mischkalkulation und dem Widerstand dagegen in Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 325 ff.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr... (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Keine Verbreitung von Irrlehren!
Von Dr. Friedhelm Weyer

Das OLG Frankfurt hat kürzlich in einem weit gestreut veröffentlichten Hinweisbeschluss vom 30.04.2012 (4 U 269/11, IBR 2012, 386 = NJW 2012, 2206 = NZBau 2012, 503) die unzutreffende Ansicht vertreten, die durch Rechtsgeschäft vereinbarte Schriftform, im Fall des OLG Frankfurt das von § 13 Abs.5 Nr.1 VOB/B vorausgesetzte schriftliche Mängelbeseitigungsverlangen, erfordere bei einer E-Mail eine qualifizierte elektronische Signatur. Dass dem nicht zu folgen ist, habe ich bereits in meinem Praxishinweis zu IBR 2012, 386 dargelegt. Es verwundert deshalb, dass die ARGE Baurecht am 22.08.2012 in werner-baurecht/jurion.de/news und heute in ibr-online unter der Überschrift "Qualifizierte elektronische Signatur oft unentbehrlich" einen gänzlich unkritischen Hinweis eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht auf die Entscheidung des OLG Frankfurt verbreitet.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr...

Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung: Gesetzeswortlaut ganz lesen und strikt anwenden!
Von Dr. Friedhelm Weyer

In seinem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 09.02.2012 (VII ZR 135/11, IBR 2012, 237 = NZBau 2012, 228) hat der BGH sich mit einem Aspekt der Frage befasst, ob die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Klärung angeblicher Werkmängel durch den Auftragnehmer die Verjährung seines Vergütungsanspruchs gemäß § 204 Abs.1 Nr.7 BGB hemmt. Das OLG hatte eine solche Hemmung bejaht und die Revision nicht zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Auftraggebers hat der BGH zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe. Denn der Auftraggeber hatte die unter Fristsetzung verlangte Abnahme der Werks wegen der angeblichen Mängel verweigert. Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs hing darum nach § 640 Abs.1 Satz 3 BGB von dem Nachweis ab, dass die Mängel nicht vorlagen. Für solche Fälle, in denen der Auftragnehmer die Mangelfreiheit seines Werks durch ein selbständiges Beweisverfahren klären lassen will, um seinen Vergütungsanspruch durchsetzen zu können, entspricht es - wie der BGH konstatiert und belegt - einhelliger Auffassung, dass die Verjährung des Vergütungsanspruchs durch die Einleitung des Beweisverfahrens nach § 204 Abs.1 Nr.7 BGB gehemmt wird. Dieser Hinweis genügt dem BGH für die Feststellung, das OLG habe diese Rechtsfrage in eben diesem Sinne beantwortet und sie bedürfe keiner weiteren Klärung (a.a.O., Rdn.7).
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr... (Dokument öffnen 2 Leseranmerkungen)

Was hat Vorrang im Widerspruch zwischen Text und Plan?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Das OLG Düsseldorf löst die Frage in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. In "Text contra Plan" vom 22.11.2011 - 21 U 9/11 (IBR 2012, 250) hatte das OLG in einem Widerspruch zwischen Leistungsverzeichnis und Vertragsplänen zu entscheiden. Während die Vertragspläne unter der Bodenplatte des Bürotraktes einer zu bauenden Halle keine Wärmedämmung zeigte, war nach dem Leistungsverzeichnis Wärmedämmung verlangt. Unstreitig baute der Auftragnehmer (Klägerin) keine Wärmedämmung ein, obwohl der Auftraggeber (Beklagte) nach den Feststellungen des Gerichts auf der Ausführung gemäß Leistungsverzeichnis bestanden hatte. Nicht nur das Leistungsverzeichnis, sondern auch das Angebot des Auftragnehmers sahen diese Leistung vor, nicht aber die Ausführungspläne. Die Ausführungspläne sind offenbar Vertragsbestandteil geworden. Das ergibt der Kontext der Entscheidung.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr...

Gestörter Bauablauf: Die konkrete bauablaufbezogene Untersuchung
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Unter dem Motto "Die 'bauablaufbezogene Untersuchung' als Maß aller Dinge" fand am 24. Februar das Braunschweiger Baubetriebsseminar 2012 statt. Rund 230 Teilnehmer verfolgten auf Einladung des Veranstalters, Herrn Prof. Wanninger mit seinen Mitarbeitern, Beiträge zu der spannenden Frage, wie ein Vortrag bei Gericht zu Zeit- und Kostenansprüchen aus Behinderungsereignissen im Risikobereich des Auftraggebers gelingen kann. Die weit überwiegende Zahl der Auftragnehmerklagen scheitert, weil -- gestützt auf baubetriebliche Gutachten -- modellhaft an der Wirklichkeit vorbei vorgetragen wird.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr... (Dokument öffnen 2 Leseranmerkungen)

Fuktionaler Mangelbegriff: Warum die vereinbarte Funktionstauglichkeit Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit ist
Von Dr. Friedhelm Weyer

Im Anschluss an die Entscheidung Dückervermessung des BGH vom 29.09.2011 (VII ZR 87/11, IBR 2011, 694 = NZBau 2011, 746) macht Gartz sich in NZBau 2012, 90-93 Gedanken zur dogmatischen Einordnung der fehlenden Funktionstauglichkeit in den "abgestuften Mängelbegriff" des § 633 Abs.2 Satz 1 und 2 BGB, welchen § 13 Abs.1 Satz 2 und 3 VOB/B im Wesentlichen wörtlich übernommen hat. Um das Ergebnis des BGH zu bestätigen, meint Gartz, die Funktionstauglichkeit müsse in die Beschaffenheitsvereinbarung "hineingelesen" werden. Dieses Ergebnis kann jedoch überzeugender hergeleitet werden.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr... (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Auswirkungen einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik auf die Mängelhaftung des Auftragnehmers
Von Dr. Friedhelm Weyer

Seine soeben in BauR 2012, 151 ff veröffentlichten Überlegungen zu den Auswirkungen einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik auf die Vergütung des Werkunternehmers knüpft Miernik an ein Urteil des OLG Hamm vom 27.10.2006 (12 U 47/06, IBR 2009, 266 = BauR 2009, 861, dort nur Leitsatz) und an den von mir in IBR 2011, 697 besprochenen Beschluss des OLG Stuttgart vom 14.09.2011 (10 W 9/11 = NZBau 2012, 42) an. Dabei bemerkt er in Fußnote 8 zutreffend, dass IBR 2009, 266 die Entscheidung des OLG Hamm falsch wiedergibt. Soweit Miernik jedoch meint, die Erwägungen des OLG Stuttgart könnten dessen Entscheidung nicht tragen, ist Widerspruch anzumelden.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr... (Dokument öffnen 2 Leseranmerkungen)

Zu geringe Wohnfläche: Im Kauf- und Werkvertragsrecht immer ein Mangel!
Von Dr. Friedhelm Weyer

Mit "Prozentsätzen als Auslegungskriterium des BGH" in sehr unterschiedlichen Rechtsgebieten hat sich Beyer (NJW 2010, 1025-1030) eingehend auseinandergesetzt. Dabei ist er auch auf ein BGH-Urteil vom 11.07.1997 (V ZR 246/96, IBR 1997, 409 = BauR 1997, 1030) zum Werkvertragsrecht eingegangen. Dieses Urteil dient nunmehr ebenfalls dem von Rodemann in IMR 2012, 76 besprochenen Urteil des OLG Saarbrücken vom 01.12.2011 (8 U 450/10, Volltext in ibr-online) als Beleg dafür, dass es auf eine Erheblichkeitsschwelle von 10% nicht ankommt.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr...

Kündigung aus wichtigem Grund: Gründe können - rückwirkend - nachgeschoben werden!
Von Dr. Friedhelm Weyer

Dieser in langjähriger ständiger Rechtsprechung des BGH immer wieder, zuletzt im Urteil vom 23.06.2005 (VII ZR 197/03, BauR 2005, 1477, 1478 bei II.1.b.) bestätigte Grundsatz soll nach dem in IBR 2012, 15 von Hickl besprochenen Urteil des OLG Stuttgart vom 14.07.2011 - 10 U 59/10 - nicht mehr gelten. Das OLG Stuttgart knüpft insoweit an in der Literatur geäußerter Kritik der BGH-Rechtsprechung an, ohne die von den Kritikern angeführten, teilweise recht dürftigen Argumente gegen die Gründe abzuwägen, welche der ständigen BGH-Rechtsprechung zugrunde liegen. Das soll - in der hier gebotenen Kürze - nachgeholt werden.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr... (Dokument öffnen 3 Leseranmerkungen)

Online seit 2011

Gestörter Bauablauf: Immer wieder Soll'-Methode
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Gutachten über Ansprüche aus gestörten Bauabläufen haben Konjunktur. Und die Bandbreite der Ansichten über die "richtige" baubetriebliche Nachweismethode ist groß. In diesem Zusammenhang äußert sich ein renomierter Professor der Baubetriebslehre aus Norddeutschland über Mode: Es sei "in baubetrieblich-gutachterlichen Kreisen Mode geworden, sich selbst als im Besitz der allein richtigen Methode darzustellen, diese Methode als einzige darzustellen, die den Anforderungen des BGH genügt und in der Folge die Vorgehensweise der anderen als zwangsläufig unzulässig darzustellen." Es wird nichts gegen einen Wettbewerb der Ansichten und Methoden einzuwenden sein. Nur -- und jetzt spitze ich zu: Seit 25 Jahren überholte Mode gehört dann doch in die Mottenkiste -- oder? Die Soll'-Methode und ihr überaus pauschalierendes und simplifizierendes 3-Erklärungen-Modell.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr...

Geänderte Leistung: Wie wird die Höhe des Anspruchs nachgewiesen?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Zum notwendigen Vortrag eines Nachtragsanspruchs bei Anordnung einer Leistungsänderung hat das OLG München wichtige Anforderungen herausgestellt. Über die Entscheidungsgründe aus 28 U 3805/08 vom 14.07.2009 hat bereits Althaus unter dem Titel "Bauzeitverzögerung: Keine Zusatzvergütung ohne Darlegung der Mehr- und Minderkosten" berichtet (IBR 2012, 11). Nach den Entscheidungsgründen ergab die ergänzende Vertragsauslegung zwar einen Anspruch des Auftragnehmers auf Preisanpassung in Anlehnung an § 2 Abs. 5 VOB/B unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten. An der Festlegung des neuen Preises scheiterte das Gericht jedoch aus Mangel an geeignetem Vortrag des klagenden Auftragnehmers. Der Auftragnehmer trug zur Höhe seiner geltend gemachten Forderung trotz wiederholten Hinweises nur unzureichend vor. Die Ausführungen des Gerichts sind interessant, weil gerade diese Anforderungen in Nachtragsbegründungen der Praxis allzu oft vernachlässigt werden. Was sagt das Gericht?
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr...

Zuschlagsverzögerung und BauSoll-Modifikation: Wie wird ein Nachtrag berechnet?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Grundsätzlich können in einem Nachtrag zur Abgeltung der Folgen einer Zuschlagsverzögerung im Risikobereich des Auftraggebers mit der Folge "Bauzeitverschiebung" nur Kostenänderungen mit der Kausalität "Zuschlagsverzögerung" berücksichtigt werden. Kostenänderungen, die der Auftragnehmer auch ohne Eintreten der Zuschlagsverzögerung hätte tragen müssen, gehören nicht dazu. So sind etwa jene Kosten nicht ersatzfähig, die auf eine Unterwertkalkulation zurückgehen, sie fallen grundsätzlich in den Risikobereich des Auftragnehmers, nicht des Auftraggebers; näher Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 1026, 1030 f. Der Bundesgerichtshof bringt dies im obiter dictum seiner Entscheidung "Zuschlagsverzögerung II, Autobahnlos bei N." (BauR 2009, 1901, Rdn. 42 f. = IBR 2009, 628 (Kus)) wie folgt zum Ausdruck:
Der Soll-Ist-Vergleich der für die Ursache "Zuschlagsverzögerung" habe die Differenz zu bilden zwischen den Kosten, die beim Auftragnehmer für die Ausführung der Bauleistung tatsächlich angefallen sind, und den Kosten, die bei Erbringung der Bauleistung in dem nach der Ausschreibung vorgesehenen Zeitraum hätten aufgewendet werden müssen.
Es sind demnach hypothetische Ist-Kosten auf der Soll-Seite abzubilden. Denn Kosten, die der Auftragnehmer hätte aufwenden müssen, so der BGH weiter, entsprächen "nicht notwendig den in der Angebotskalkulation angesetzten Beschaffungskosten." Für die Ermittlung der etwa durch Preissteigerungen bei der Beschaffung von Stoffen bedingten Mehrkosten könne deshalb nicht auf die Einkaufspreise abgestellt werden, die der Auftragnehmer in seine Kalkulation eingerechnet hat. Maßgebend seien vielmehr die Preise, die er bei Einhaltung der in der Ausschreibung vorgegebenen Bauzeit hätte zahlen müssen.
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr...

Einsichtnahme in Urkalkulation: Gemeinsam im Termin oder durch Aushändigung einer Kopie?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Die Preise von Nachträgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen sind bekanntlich aus den Grundlagen der Preisermittlung, der Urkalkulation, abzuleiten, wenn dem Bauvertrag die VOB/B zugrunde liegt. Dazu braucht der prüfende Auftraggeber Einsicht in die Urkalkulation. Wenn die Urkalkulation -- wie es in der Regel der Fall ist -- in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber hinterlegt ist und viele Nachträge im Laufe der Vertragsabwicklung zu prüfen sind, kann die regelmäßig nur gemeinsame Öffnung und Einsicht zu einem Hindernislauf werden, wenn sich die Vertragspartner für jeden Nachtrag und dessen Prüfung -- möglicherweise mehrfach -- zur Öffnung der Urkalkulation zusammenfinden. Ist das sinnvoll praktikabel?
[mehr ...]
Dokument öffnen mehr...